Riesterrente – Vorsorge im Alter

Es ist schon längst kein Geheimnis mehr, dass sich die Rentner, die nicht rechtzeitig selbst etwas zu ihrer gesetzlichen Rente dazu getan haben, auf harte finanzielle Zeiten einstellen müssen. Nur wer rechtzeitig etwas dagegen tut, kann das abmindern.

Es gibt heute vier Säulen der Altersvorsorge. Dazu zählen: die gesetzliche Rente, Riesterrente, betriebliche Leistungen und die sonstige private Vorsorge. Für eine zusätzliche Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wobei einige vom Staat gefördert werden. Hierzu zählt die Riester Rente. Bei ihr handelt es sich um eine gute Möglichkeit mit staatlicher Unterstützung die Rentenlücke weiter zu schließen.

Alle Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Eltern im Erziehungsurlaub, bzw. freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, können einen solchen zertifizierten Vertrag abschließen. Ein solcher zertifizierter Vertrag kann als Fond, Banksparvertrag oder auch zur Finanzierung für selbst genutzten Wohnraum (Wohn- Riester) abgeschlossen werden.

Von dieser Möglichkeit haben bisher über 11 Millionen Bürger Gebrauch gemacht. Immerhin gibt es ca. 25 Millionen Menschen, die davon profitieren könnten. Die Riester Rente lohnt sich eigentlich für jeden. Selbst bei einer unterstellen Rendite von 0% bringt sie durch die staatlichen Zulagen bis zu 6 %. In Abhängigkeit vom Bruttolohn sollten jährlich mindestens 4 % in einen Riester Vertrag eingezahlt werden. Vom Staat gibt es dann für den Versicherungsnehmer bis zu 154 € (Ehepaare bis zu 308 €). Für jedes Kind zahlt der Staat bis zu 185 € (für ab 2008 geborene bis zu 300€).

Die Riester Zulage muss jährlich mit der Steuererklärung beantragt werden. Bei finanziellen Problemen kann die Einzahlung auch geringer, oder zeitlich begrenzt ausgesetzt werden. Dann werden natürlich auch die Zulagen entsprechend gekürzt, oder fallen weg. Auch Geringverdiener, die zum möglichen Personenkreis gehören, können einen solchen Vertrag abschließen. Dabei beträgt der Mindestbetrag für die Einzahlung 60€. Die zertifizierten Riester Verträge sind auch vor Arbeitslosigkeit (Harz IV) oder Insolvenz sicher und werden nicht angerechnet.

Die Vertragslaufzeit kann so gewählt werden, dass die Rentenzahlung unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen mit 60 Jahren einsetzt. Einmalzahlungen sind nur in Ausnahmefällen bis zu 30 % zulagenunschädlich möglich. Die Auszahlungen der Riester Rente sind steuerpflichtig. Alle Riester Rentenverträge sind private Verträge, so dass die Renditen und Bedingungen bei jedem Versicherer unterschiedlich sein können. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb unbedingt notwendig.

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