Rechtsanspruch auf Elternzeit

Die Voraussetzungen um eine Elternzeit in Anspruch zu nehmen sind von unserem Gesetzgeber klar geregelt, und zwar in dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ). Väter sowie auch Mütter haben einen Anspruch auf Elternzeit soweit Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Diese sind neu geregelt worden. Grundvoraussetzung ist erst einmal das man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Desweiteren für die Betreuung des Kindes da ist und mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung/Haus lebt. Einen Anspruch auf Elternzeit hat man bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit darf man jedoch nicht mehr als 30 Stunden in der Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Wichtig ist es auch spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit dies seinem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen.

Für die Elternzeit besteht desweiteren ein besonderer Kündigungsschutz. Die Eltern haben sich natürlich auch die Frage zu stellen wer von beiden zu hause bleibt. Dies obliegt den Eltern. Es kann Mutter aber auch Vater die Elternzeit in Anspruch nehmen. Heute haben auch Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit vorausgesetzt das Kind befindet sich in Ausbildung oder wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt. Dies ist ein großer Vorteil gerade für junge Eltern.

Während der Elternzeit bleibt ihre Krankenversicherung aufrecht erhalten. Nach der Elternzeit haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit. War ihr Arbeitsvertrag vorab befristet endet dieser dann mit Ablauf der Elternzeit. Dies sind alles wichtige Punkte die Sie wissen sollten. Eine gute Information ist Voraussetzung. Für die Elternzeit werden ihnen für ihre spätere Rente auch Kindererziehungszeiten angerechnet.

Für eine ausführliche Beratung und Information zum Thema Elternzeit gibt es in Städten und Gemeinden extra Beratungsstellen. Oftmals sind viele Eltern unwissend und verlassen sich auf den Arbeitgeber. Hier bekommt man vielleicht nicht immer seinen rechtlichen Anspruch offen dargelegt und erhält falsche Informationen. Dank dem Gesetzgeber ist dies aber klar geregelt.

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