Ein Festgeldkonto eröffnen
Ein Festgeldkonto wird bei Eröffnung mit einer Sparsumme versehen, die ein Kunde für eine vereinbarte Laufzeit auf diesem Konto anlegt.
Im Gegenzug gewährleistet ihm die Bank für die gesamte Laufzeit hinweg dieselbe konstante Zinsrate. Bei deutschen Banken ist es üblich, aber nicht vorgeschrieben, dass es sich bei Sparbeträgen, die als Festgeld angelegt werden, um eine Mindestsumme von 2.500 Euro handeln sollte. Eine solche Regelung besteht bei ausländischen Banken nicht. Deutsche Banken sind zu einer Einlagesicherung verpflichtet, das heißt, dass sie dem Anleger garantieren, dass seine investierte Summe nicht verloren geht – auch unabhängig von einer plötzlich auftretenden wirtschaftlich unangenehmen Lage.
Je länger der Betrag angelegt bleibt, desto höher kann der unabänderliche Zins für diesen Zeitraum vereinbart werden. Ist die Laufzeit beendet, liegt es im Ermessen des Kunden, ob der vorhandene Vermögensbetrag ihm ausgezahlt werden soll oder für einen gleichen Zeitraum noch einmal angelegt wird: mit einem neuen Zinssatz, der dann wieder gleich bleibt. Hier handelt es sich zumeist um den Tageszins des gegebenen Tages.
Es gilt generell: Je länger die Laufzeit des Festgeldbetrags, desto höher kann der Zinssatz vereinbart werden. Dieser kann umso höher sein, wenn es sich um eine Direktbank oder um ein Geldinstitut im Ausland handelt. Bei der Vielfalt an Festgeldkonten, die sich auf dem Markt befinden, sollte die sorgfältige Information der tatsächlichen Geldanlage vorausgehen. Aktualisierte und fundierte Anregungen finden sich auf der Seite http://www.tagesgeld-zinsvergleich.net/festgeldkonten.html. Bei Besuch dieser Dokumentationsseite findet der Verbraucher all jene Daten, die seine konkrete Entscheidung über den gewinnbringenden Umgang mit seinem Vermögen in angemessener Weise reifen lassen.
