Deutsches Frachtrecht und internationale Regelungen

Viele Unternehmen nehmen die Beratungsleistungen einer Anwaltskanzlei für Logistikrecht in Anspruch.

Denn es ist schwierig, den Überblick über alle geltenden Regelungen und Gesetze zu behalten. Diese sind ohnehin nicht statisch, sondern gewissen Veränderungen und Anpassungen unterworfen. In seiner heutigen Form besteht das deutsche Logistikrecht seit 2006 und ist Teil des Handelsgesetzbuches. Es ist in knapp 70 Paragraphen unterteilt, was erahnen lässt, dass es für Laien relativ schwer ist, es vollständig im Kopf zu behalten. Gerade solche Unternehmen, die in der Produktion tätig sind, müssen ihre Waren regelmäßig versenden und transportieren und kommen daher nicht darum herum, sich ausführlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Besondere rechtliche Verordnungen gelten, wenn es sich bei dem Transportfahrzeug um einen Gefahrgut LKW handelt. Als Gefahrgut werden Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wichtige Gemeingüter oder die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen. Ein solches Transportfahrzeug muss ausreichend mit einer Gefahrentafel und Zetteln gekennzeichnet sein, die international festgelegt sind, um auch bei grenzübergreifenden Gefahrguttransporten höchste Sicherheit zu gewährleisten. Dies ist zwar nicht im deutschen Frachtrecht verankert, doch die meisten Staaten haben sich diesen Regelungen angeschlossen. So müssen diese Tafeln Aufschluss über die Zusammensetzung des Transportgutes geben und über die Gefahren, die von ihm ausgehen. Das bedeutet, es muss ersichtlich sein, ob es sich beispielsweise um Giftgase, radioaktive Stoffe oder Sprengstoff handelt. Dies dient dazu, im Falle eines Unfalls schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Auch ist der Frachtführer verpflichtet, eine Augenspülflasche mit sich zu führen, um bei einem möglichen Unfall das Verätzen der Augen zu verhindern.

Unabhängig davon, ob es sich um einen normalen oder einen Gefahrguttransport handelt und mit welcher Art von Transportmittel er durchgeführt wird, kommt dabei immer ein Logistikvertrag zwischen Absender und Frachtführer zustande, der gewisse Rechte und Pflichten für beide Seiten beinhaltet. Wird die Fracht vom vorgesehenen Empfänger entgegen genommen, gilt der Logistikvertrag als erfüllt.

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