Auto Leasing – Lohnt es sich wirklich?

Ob eine Sache lohnend ist, hängt häufig von den Rahmenbedingungen ab, so auch beim Auto Leasing.

Wenn eine Person sich einen Neuwagen leisten kann, wäre sie wohl schlecht beraten, darauf zu verzichten. Wenn das Kapital aber nicht vorhanden ist und auch ein Autokredit nicht finanziert werden kann, bleiben nur noch drei Optionen übrig: Auf ein Auto verzichten, einen Gebrauchtwagen kaufen (das kann gut gehen, aber auch in einem finanziellen Desaster enden), oder ein Auto zu festen Konditionen leasen.

Das Auto Leasing bietet also vor allem Planungssicherheit und kann auch als Übergangslösung empfohlen werden. Man muss weder auf ein Auto verzichten, noch ist man von den Launen eines Gebrauchtwagens abhängig. Der Leasingnehmer erhält einen Neuwagen zu festen Konditionen, die sich schon vorab mit dem Haushaltsbudget abgleichen lassen.

Als Leasingnehmer sollte man aber nicht leichtfertig einen Vertrag unterzeichnen, die Konditionen und Modalitäten sollten genau geprüft werden. Anderenfalls werden wohl Sonderzahlungen anfallen, mit denen man nicht gerechnet hat, im schlimmsten Fall tritt eine Andienungsklausel in Kraft. Eine Andienungsklausel gibt dem Leasinggeber das Recht, das Auto nach Vertragsablauf an den Kunden verkaufen zu können.

Für das Auto Leasing kommen in Deutschland meist folgende Vertragsformen in Frage: Die Kilometerabrechnung und das Restwertleasing. Im Falle der Kilometerabrechnung wird zwischen den Vertragsparteien eine Kilometerzahl für die Dauer des Vertrages vereinbart. Diese darf in Anspruch genommen werden, das Restwertrisiko kommt hier für den Kunden nicht zum Tragen.

Etwas unsicherer ist das Restwertleasing. Bei dieser Auto Leasing Form trägt der Kunde das Restwertrisiko. Sollte das vereinbarte Ziel nicht erreicht werden können, muss die Differenz vom Kunden beglichen werden.

Das Auto Leasing ist speziell als Übergangslösung lohnend, die Vertragsbedingungen müssen aber stimmen. Hierfür ist jeder selbst verantwortlich. Wer sich blauäugig auf die Gutmütigkeit der Leasinggeber verlässt, darf sich nicht wundern, wenn im Nachhinein unerwartete Kosten entstehen.

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